Produktbestellung
Nachfolgend auf geführte Produkte/Dienstleistung werden verbindlich bestellt von:
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PDB 2002 Grundlaufzeit mind. 6 Monate |
€ 29,- mtl. |
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Laufzeit:
Bitte ankreuzen
Inklusive ständiger Weiterentwicklung der Software |
Andere Laufzeiten bzw. mehrere Programmversionen nach Vereinbarung
Lieferung und Rechnung an obige Adresse .oder :_____________________________________
Rechnungserstellung erfolgt im Quartal .Bei Vorauszahlung der Gesamtlaufzeit Rabatte lt. Liste
Lieferumfang:CD Rom;Handbuch und Nutzungsvertrag oder Download unter:
http://www.carmanagement.mbcdi.com/
________________,
den _______________ _____________________________Ort Datum Unterschrift Firmenstempel
Oder: Bestellung im INTERNET http://www.carmanagement.mbcdi.com/
Anlage:
LIZENZ & NUTZUNGSVERTRAG
LIZENZ
& NUTZUNGSVERTRAGPDB-CARPhotoDataBase zwischen INTECAR und Anwender
Nachfolgend sind die Vertragsbedingungen für die Benutzung der Software durch Sie, aufgeführt. Durch Öffnen der Versiegelung bzw. der Programminstallation erklären Sie sich mit diesen Vertragsbestimmungen einverstanden.Lesen Sie sich bitte den nachfolgenden Text vollständig und genau durch.Wenn Sie mit den Vertragsbestimmungen nicht einverstanden sind, so dürfen Sie die Versiegelung nicht entfernen. Geben Sie bitte dann die ungeöffnete Verpackung und alle anderen Teile des erworbenen Produktes unverzüglich dort, wo Sie das Produkt erworben haben, zurück.
1. Gegenstand des Vertrages
Ist das auf dem Datenträger (Disketten o.CD) aufgezeichnete von INTECAR vertriebene Programm CAR PHOTODATABASE for Windows, das Handbuch, sowie sonstiges zugehöriges schriftliche Material. sie werden nachfolgend auch als Software bezeichnet. Wir machen darauf aufmerksam, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software so zu erstellen, daß sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet.
2. Umfang der Benutzung
INTECAR gewährt Ihnen für die Dauer des Nutzungsvertrages das einfache -nicht ausschließliche-Recht (im folgenden auch als Lizenz bezeichnet), die Software auf einem einzelnen Computer (d.h. mit nur einer Zentraleinheit/CPU) und nur an einem Ort entsprechend der vereinbarten Laufzeit zu nutzen.
3. Besondere Bedingungen
Dem Lizenznehmer bzw Anwender ist untersagt,
a) die Software einem Dritten zugänglich zu machen.
b) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von INTECAR die Software abzuändern.
c) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von MICROSOFT die DLL´s abzuändern.
d) die Software von einem Computer über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal auf einen anderen Computer zu übertragen.
4. Inhaberschaft an Rechten
Sie erhalten mit dem Erwerb der Nutzungsrechte des Produktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden.INTECAR behält sich insbesondere Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte vor.
5. Vervielfältigung
Die Software und das zugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Soweit die Software nicht mit einem Kopierschutz versehen ist, ist Ihnen das Anfertigen einer Reservekopie nur zu Sicherheitszwecken erlaubt. Sie sind verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk sowie in ihr aufgenommene Registrierungsnummern dürfen nicht entfernt werden. Es ist ausdrücklich untersagt, die Software wie auch das schriftliche Material ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder in mit anderer Software zusammengemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen.
6. Dauer des Vertrages
Der Vertrag läuft entsprechend der zwischen INTECAR und ANWENDER vereinbarten Laufzeit,jedoch mindestens ˝ Jahr
7. Zuständigkeit
Gerichtsstand für beide Teile ist Saarlouis (Staat Deutschland, Region Saar), außer für MICROSOFT Schutzverletzungen:Ist der Lizenzteilnehmer Vollkaufmann, so wird auf diesen Vertrag das Recht des Staates Washington (USA) angewendet. In diesem Fall ist weiter die Zuständigkeit der im Staate Washington gelegenen Staatsgerichte und Bundesgerichte vereinbart.
8. Übertragung des Benutzerrechtes
Das Recht zur Benutzung der Software kann nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von uns und nur unter den Bedingungen dieses Vertrages an einen Dritten übertragen werden. Verschenken, Vermietung und Verleih der Software sind ausdrücklich untersagt.
9. Schadensersatz bei Vertragsverletzung
Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß Sie für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen, sowie vertragswidriger Nutzung haften die uns aus einer Verletzung dieser Bestimmungen entstehen.
10. Änderungen und Aktualisierungen
INTECAR ist berechtigt,Weiterentwicklungen und Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen voranzutreiben.
INTECAR verpflichtet sich auf Wunsch des Anwenders Aktualisierungen sowie Weiterentwicklungen des Programmes in Form von
ergänzenden Updates umgehend zur Verfügung zu stellen. Vorheriges trifft lediglich auf Anwender mit temporären Nutzungsrechten zu,welche auch die Registrierungskarte unterzeichnet an INTECAR zurückgesandt haben
11. Gewährleistung und Haftung
a)
INTECAR gewährleistet gegenüber dem Anwender, daß zum Zeitpunkt der Übergabe der Datenträger (Diskette o. CD), auf dem die Software aufgezeichnet ist, und die mit der Software zusammen ausgelieferte Hardware unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung in Materialausführung fehlerfrei sind.b)
sollte der Datenträger (Diskette o. CD) oder die damit ausgelieferte Hardware fehlerhaft sein, so kann der Erwerber Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von 6 Monaten ab Lieferung verlangen. Er muß dazu das Speichermedium, die eventuell mit Ihr ausgelieferte Hardware einschl. der Reservekopie und des schriftlichen Materials und einer Kopie der Rechnung/Quittung an INTECAR oder an den Händler, von dem das Produkt bezogen wurde, zurückgeben.c)
aus den unter 1. genannten Gründen übernimmt INTECAR keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt INTECAR keine Gewähr dafür, daß die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Erwerber.d) INTECAR haftet nicht für Schäden, es sei denn, daß ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens INTECAR verursacht worden ist. Gegen über Kaufleuten wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung wegen evtl. von INTECAR zugesicherten Eigenschaften bleibt unberührt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfaßt sind, ist ausgeschlossen.
12. Support
Der Bezug der Software räumt dem Anwender nicht automatisch das Recht auf Unterstützung von seiten des Herstellers oder Vertreibers ein. Jedoch ist es möglich in den Genuß von Support zu kommen, dieser ist für den Anwender kostenpflichtig. Es werden zwei Arten des Supportes unterschieden; Direkt- und Telephon/Fax Support, welche nicht kostenfrei sind. Die jeweiligen Gebührsätze erfragen Sie bitte bei INTECAR oder dem Vertreiber.
13. Zubehör
Es besteht die Möglichkeit ein individuelles Preisschild, sowie Preisrahmen als auch eine komplett CI - Gestaltung zu erhalten. Für nähere Informationen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
INTECAR steht für INTECAR GmbHandelsgesellschaft
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